Künstliche Befruchtung
Wenn eine Frau nicht spontan und auf natürlichem Wege schwanger wird, gibt es heute die Möglichkeit, die Geschlechtsorgane zu untersuchen und den Gesundheitszustand festzustellen. Nach etwa einem Jahr bei Frauen unter 35 Jahre und einem halben Jahr, wenn die Frau über 35 Jahre ist, übernimmt die Krankenkasse die medizinische Untersuchung bei einem Paar über die Fortpflanzungsfähigkeit der Geschlechtsorgane.
Medizinische Informationen
Je nach Diagnose wird eine medikamentöse Behandlung eingesetzt oder eine Operation durchgeführt.
Als dritte Möglichkeit besteht die assistierte Reproduktion (künstliche Befruchtung). Die am häufigsten angewandten Methoden sind die Intrauterine Insemination (IUI),
In-vitro-Fertilisation (IVF)
und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
§ Rechtliche Informationen
Bei einer künstlichen Befruchtung müssen die Paare verheiratet sein, damit eine anteilige Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse bewilligt wird.
Das Alter der Frau ist auf den Zeitraum 25-40 Jahre festgelegt, beim Mann 25-50 Jahre.
Eine medikamentöse Behandlung oder Operation wird von der Krankenkasse übernommen. Bei den assistierten Reproduktionsverfahren bezahlt die Kasse 50% bei den ersten drei Versuchen.
Die Behandlung muss von einem kassenzugelassenen Arzt vorgenommen werden.
Die Kosten sind steuerlich absetzbar (nicht generell).
Weitere Infos unter:
www.kinderwunsch.de
www.eltern.de
www.wunschkind.de